Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
08:00 – 12:00 | 08:00 – 12:00 | 08:00 – 14:00 | 08:00 – 12:00 | 08:00 – 14:00 |
14:00 – 17:00 | 14:00 – 17:00 | 14:00 – 17:00 |
Allgemeine Praxisinformationen
Unser Institut ist keine gynäkologische Facharztpraxis im herkömmlichen Sinne, sondern eine spezialisierte Praxisgemeinschaft zur Durchführung weiterführender Ultraschalluntersuchungen in der Gynäkologie und der vorgeburtlichen Diagnostik (entsprechend der Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin der DEGUM Stufe II).
Wir werden im Regelfall erst auf Überweisung oder Empfehlung des behandelnden Gynäkologen / Gynäkologin tätig, da spezielle weiterführende Untersuchungen in der Schwangerschaft nicht zur Routinevorsorge gemäß Mutterschafts-Richtlinien gehört.
Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch unsere Leistungen als sogenannte „Individuelle Gesundheits-Leistungen“ (IGeL) in Anspruch zu nehmen.
Terminvergabe
Die Spezialisierung der Praxisgemeinschaft bedingt eine Terminvergabe ausschließlich nach telefonischer oder persönlicher Absprache, da der korrekte Zeitpunkt zu der von Ihnen gewünschten oder von Ihrem Frauenarzt / Frauenärztin indizierten Untersuchung im Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen geklärt werden muss. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zu den oben angegebenen Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 0202 – 4 59 59 59.
Wartezeiten
Grundsätzlich nehmen wir uns für die praenatalmedizinische und humangenetische Spezialuntersuchungen und Beratung sehr viel Zeit. Wir sind bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Allerdings sind Wartezeiten nicht immer zu vermeiden. Diese entstehen dann, wenn im Laufe einer Untersuchung Besonderheiten auffallen, die wir jeweils sofort mit den werdenden Eltern eingehend besprechen. Gelegentlich ist ein zweiter Untersuchungsgang bei ungünstiger Lage des Kindes erforderlich. Auch wenn uns akute Notfälle zugewiesen werden, ist es uns nicht möglich, den Tagesplan einzuhalten. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis!
Wir sind also bemüht, Wartezeiten möglichst auf ein Minimum zu beschränken. Planen Sie aber bitte nicht einen zu engen Zeitrahmen ein. Wenn vorhanden, bringen Sie bitte alle Ihnen vorliegenden, für die Fragestellung wichtigen Unterlagen mit. Hierzu gehören der Mutterpass, Ihre Versichertenkarte, wichtige Vorbefunde, ggf. Überweisung. Wenn uns zu Beginn der Untersuchung keine gültige Überweisung vorliegt, wird die Untersuchung als Privatleistung lt. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Begleitpersonen
In den allermeisten Fällen ist es wünschenswert, daß Ihr Partner an dem Untersuchungstermin teilnehmen kann. Auch dürfen Sie gerne einzelne, Ihnen nahestehende Personen zur Untersuchung mitbringen. Beachten Sie aber bitte, dass Kinder unter sechs Jahren zur vorgeburtlichen Ultraschalluntersuchung nicht zugelassen sind. Kinder im Vorschulalter reagieren meist ängstlich auf die Untersuchungssituation selbst (völlig fremde Umgebung, konzentrierte Gespräche, lange Untersuchungszeiten, verdunkelter Untersuchungsraum etc.). Auch in den Fällen, in denen wir mit den Eltern auffällige Befunde erläutern müssen, ist die daraus entstehende Belastungsreaktion der Eltern für begleitende Kinder verstörend. Sie als Eltern und auch wir als Untersucher können uns immer nur auf ein Kind konzentrieren: Ihr Ungeborenes !